Krypto-Steuern in Deutschland 2026: Haltefrist, Freigrenze & Co.
Kurz erklärt
In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn du die Coins länger als ein Jahr gehalten hast. Verkaufst oder tauschst du früher, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Ausnahme: Deine gesamten Gewinne aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften bleiben im Jahr unter 1.000 Euro.
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant, die Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen: Gewinne aus Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, sollen mit der Abgeltungsteuer besteuert werden, ältere Bestände bleiben bei den bisherigen Regeln. Ein Entwurf liegt vor, beschlossen ist er nicht. Es gilt das hier beschriebene Recht. Dieser Artikel ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung.
Die Grundregel: private Veräußerungsgeschäfte
Kryptowährungen im Privatvermögen behandelt das Finanzamt wie andere Wirtschaftsgüter, etwa Gold. Maßgeblich ist § 23 des Einkommensteuergesetzes über private Veräußerungsgeschäfte. Das bedeutet:
- Kaufen mit Euro ist steuerfrei.
- Halten ist steuerfrei, auch wenn der Kurs steigt.
- Steuern können erst anfallen, wenn du verkaufst, tauschst oder mit Krypto bezahlst.
Dieser Artikel gilt für Coins und Token, die du privat besitzt. Für Derivate wie Futures, für börsengehandelte Krypto-Produkte und für gewerbliche Tätigkeiten gelten eigene Regeln.
Die einjährige Haltefrist
Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn vollständig steuerfrei, ganz egal wie hoch er ist. Das ist im europäischen Vergleich eine sehr großzügige Regel.
Beispiel
Du kaufst am 15. März 2025 Bitcoin. Verkaufst du am 16. März 2026 oder später, bleibt der Gewinn steuerfrei. Verkaufst du am 10. März 2026, ist er steuerpflichtig.
Für jede Kaufportion läuft eine eigene Frist. Hast du in mehreren Schritten gekauft, kann ein Teil deiner Coins schon steuerfrei sein und ein anderer noch nicht.
Die Freigrenze von 1.000 Euro
Gewinne innerhalb der Haltefrist bleiben steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt. Bis 2023 lag diese Grenze bei 600 Euro.
Achtung, es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Erreichst du die 1.000 Euro, wird nicht nur der Teil darüber versteuert, sondern der gesamte Gewinn:
- Gewinn von 990 Euro: steuerfrei
- Gewinn von 1.010 Euro: alle 1.010 Euro sind steuerpflichtig
Die Grenze gilt pro Person und für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also auch etwa für Gold. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Steuererklärung hat jeder Partner seine eigene Freigrenze.
Was als Verkauf zählt
Steuerlich relevant sind innerhalb der Haltefrist:
- Verkauf gegen Euro oder eine andere klassische Währung
- Tausch von Krypto gegen Krypto, zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum. Das gilt auch für den Tausch in einen Stablecoin.
- Bezahlen mit Krypto, etwa für eine Ware oder Dienstleistung
Nicht steuerpflichtig sind dagegen:
- der Kauf mit Euro
- Überweisungen zwischen deinen eigenen Wallets oder Konten
- das reine Halten
Beim Tausch beginnt für den neu erhaltenen Coin eine neue Haltefrist. Halte Überweisungen zwischen eigenen Wallets gut fest, damit du dem Finanzamt zeigen kannst, dass es sich nicht um einen Verkauf handelt.
So wird der Gewinn berechnet
Gewinn ist der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und der Gebühren für Kauf und Verkauf. Hast du dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Preisen gekauft, wird in der Praxis meist die FIFO-Methode verwendet: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.
Beispiel
Du kaufst Bitcoin für 5.000 Euro und verkaufst ihn nach sechs Monaten für 6.000 Euro. Die Gebühren betragen insgesamt 20 Euro. Dein Gewinn liegt bei 980 Euro. Hast du im selben Jahr keine weiteren Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, bleibt er dank der Freigrenze steuerfrei.
Verluste: auch sie gehören in die Steuererklärung
Verluste aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist kannst du mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Was im selben Jahr nicht aufgeht, lässt sich ins Vorjahr zurücktragen oder in spätere Jahre vortragen. Es lohnt sich also, Verluste anzugeben, auch wenn du gerade keine Gewinne hast. Verluste nach Ablauf der Haltefrist spielen steuerlich keine Rolle.
Staking, Lending und Co.
Erhältst du Coins als Belohnung, etwa durch Staking oder durch das Verleihen (Lending), gelten sie als sonstige Einkünfte. Versteuert wird der Wert in Euro zum Zeitpunkt, an dem du sie erhältst. Dafür gibt es eine eigene Freigrenze von 256 Euro pro Jahr, die ebenfalls als Freigrenze funktioniert.
Gute Nachricht: Die Haltefrist der Coins, die du staked, verlängert sich dadurch nicht. Das hat das Bundesfinanzministerium 2022 klargestellt. Für die neu erhaltenen Belohnungen beginnt eine eigene Haltefrist ab dem Tag, an dem sie dir gutgeschrieben werden.
Was du in der Steuererklärung angibst
Steuerpflichtige Gewinne und Verluste aus Krypto-Verkäufen trägst du in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ein. Ohne Steuerberatung ist die Erklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, mit Steuerberatung später.
Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation: Lade die Transaktionsverläufe deiner Börsen und Wallets regelmäßig herunter, solange du noch Zugang hast. Bei vielen Transaktionen helfen spezielle Krypto-Steuer-Programme, die die Daten importieren und einen Bericht für das Finanzamt erstellen.
Neu seit 2026: Börsen melden ans Finanzamt
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Krypto-Dienstleister in der EU nach der Richtlinie DAC8 Daten über ihre Kunden und deren Transaktionen erfassen und an die Steuerbehörden melden. Das Finanzamt erfährt also künftig von deinen Käufen und Verkäufen, auch ohne dass du sie selbst angibst. Spätestens jetzt lohnt sich eine saubere Dokumentation.
Fällt die Haltefrist bald weg?
Im Frühjahr 2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt, Kryptowährungen künftig anders besteuern zu wollen. Im Gespräch ist unter anderem, die steuerfreie Haltefrist abzuschaffen. Ein Gesetz dazu gibt es bisher nicht. Für 2026 gilt die Haltefrist unverändert. Sobald sich etwas ändert, wird dieser Artikel aktualisiert.
Häufige Fragen
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Krypto nur kaufe und halte?
Nein. Kaufen und Halten ist steuerfrei. Steuern können erst beim Verkauf, Tausch oder Bezahlen anfallen.
Ist der Tausch von Bitcoin in Ethereum steuerpflichtig?
Ja, wenn du den Bitcoin weniger als ein Jahr gehalten hast. Der Tausch gilt als Verkauf. Für den erhaltenen Ethereum beginnt eine neue Haltefrist.
Gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Person?
Ja. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Steuererklärung hat jeder Partner seine eigene Freigrenze von 1.000 Euro.
Muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben, wenn ich unter 1.000 Euro Gewinn bleibe?
Gewinne unter der Freigrenze sind steuerfrei. Viele geben sie trotzdem an, um transparent zu bleiben, zumal Börsen inzwischen Daten ans Finanzamt melden. Verluste solltest du immer angeben, damit du sie später verrechnen kannst. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.