Staking-Steuern in Deutschland: So werden Rewards versteuert
Kurz erklärt
Staking-Rewards sind in Deutschland nach Auffassung der Finanzverwaltung sonstige Einkünfte und werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Maßgeblich ist ihr Euro-Wert zum Zeitpunkt, an dem du sie bekommst. Liegen alle solchen Einkünfte im Jahr unter 256 Euro, bleiben sie steuerfrei. Verkaufst du die Rewards später, gilt für sie die normale einjährige Haltefrist ab dem Tag, an dem du sie erhalten hast.
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant, Krypto-Gewinne und auch Staking-Erträge ab 2027 mit der Abgeltungsteuer zu besteuern. Ein Entwurf liegt vor, beschlossen ist er nicht. Bis dahin gilt das hier beschriebene Recht. Dieser Artikel ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung.
Zwei Steuer-Momente beim Staking
Beim Staking gibt es steuerlich zwei getrennte Zeitpunkte, die du auseinanderhalten musst:
- Wenn du Rewards bekommst. Das ist ein Einkommen, ähnlich wie Zinsen.
- Wenn du Coins später verkaufst oder tauschst. Dann zählt, wie lange du sie gehalten hast und ob sie im Wert gestiegen sind.
Die gestakten Coins selbst werden durch das Staking nicht besteuert. Wenn du 10 ETH stakst, passiert mit diesen 10 ETH steuerlich nichts. Nur die neuen Coins, die du dazubekommst, sind relevant.
1. Rewards bekommen: sonstige Einkünfte
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Sicht in einem Schreiben vom 10. Mai 2022 festgelegt und am 6. März 2025 aktualisiert. Danach gilt für normales Staking als Privatperson:
- Einkunftsart: Staking-Rewards sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
- Wert: Angesetzt wird der Euro-Wert der Rewards im Moment des Zuflusses, also wenn sie in deinem Wallet oder auf deinem Börsenkonto ankommen.
- Freigrenze 256 Euro: Liegen alle deine Einkünfte nach § 22 Nr. 3 im Jahr unter 256 Euro, sind sie komplett steuerfrei. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Kommst du auf 256 Euro oder mehr, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
- Kosten: Ausgaben, die direkt mit dem Staking zusammenhängen, etwa Gebühren eines Anbieters, kannst du abziehen.
In der Steuererklärung gehören die Rewards in die Anlage SO, in den Bereich „Leistungen“.
Beispiel Jana stakt Ether. Im Laufe des Jahres bekommt sie viele kleine Rewards, die zum jeweiligen Zeitpunkt zusammen 180 Euro wert waren. Andere sonstige Einkünfte hat sie nicht. 180 Euro liegen unter der Freigrenze, sie zahlt keine Steuer darauf. Wären es 300 Euro gewesen, müsste sie die vollen 300 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
2. Rewards verkaufen: die Haltefrist
Der Euro-Wert, den du beim Zufluss angesetzt hast, gilt gleichzeitig als Anschaffungspreis der Rewards. Verkaufst oder tauschst du sie später, wird nur die Wertveränderung seit dem Zufluss betrachtet:
- Innerhalb eines Jahres nach Zufluss: Ein Gewinn ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Dafür gilt eine eigene Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle solchen Gewinne zusammen.
- Nach mehr als einem Jahr: Der Verkauf ist steuerfrei.
Jeder Reward hat dabei seine eigene Frist, weil er an einem anderen Tag angekommen ist. Wie die Haltefrist allgemein funktioniert und welche Reihenfolge beim Verkauf gilt, erklärt der Artikel Krypto-Steuern in Deutschland.
Keine zehn Jahre: Früher war umstritten, ob sich die Haltefrist durch Staking auf zehn Jahre verlängert. Das BMF hat klargestellt, dass das nicht der Fall ist. Für gestakte Coins und für Rewards gilt die normale Frist von einem Jahr.
Beispiel Jana bekommt im März einen Reward im Wert von 50 Euro. Im Dezember desselben Jahres tauscht sie ihn, er ist jetzt 70 Euro wert. Die 20 Euro Gewinn fallen unter § 23 EStG und bleiben steuerfrei, solange ihre gesamten Veräußerungsgewinne im Jahr unter 1.000 Euro liegen. Hätte sie bis zum nächsten April gewartet, wäre der Verkauf ohnehin steuerfrei gewesen.
Staking über eine Börse, Liquid Staking und Validatoren
- Staking über eine Börse: Wird steuerlich in der Regel wie eigenes Staking behandelt. Entscheidend ist, was tatsächlich passiert, nicht wie das Produkt heißt. Hinter „Earn“-Angeboten steckt manchmal auch Verleihen (Lending), das steuerlich ähnlich, aber nicht in jedem Detail gleich behandelt wird.
- Liquid Staking (du bekommst einen Token wie stETH zurück): Ist im BMF-Schreiben nicht ausdrücklich geregelt. Ob schon der Tausch in den Liquid-Staking-Token ein steuerpflichtiger Tausch ist, ist nicht abschließend geklärt.
- Eigener Validator in großem Stil: Kann als gewerbliche Tätigkeit gelten. Dann gelten ganz andere Regeln, eine Steuerberatung ist hier Pflicht.
Dokumentation: was du festhalten solltest
Du musst die Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen, das Finanzamt kann sie aber anfordern. Halte für jeden Reward fest:
- Datum und Menge
- Euro-Wert beim Zufluss und welche Kursquelle du genutzt hast
- Plattform oder Wallet
- spätere Verkäufe oder Tauschgeschäfte
Weil beim Staking oft täglich kleine Beträge eingehen, nutzen viele dafür eine Krypto-Steuersoftware, die Börsen und Wallets automatisch ausliest. Wichtig ist vor allem, dass du eine einheitliche Methode verwendest.
Was die geplante Reform ändern würde
Das Bundesfinanzministerium hat 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ vorgelegt. Das Bundeskabinett soll sich im Oktober 2026 damit befassen. Danach müssten noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Nach dem bisher bekannten Entwurf:
- Gewinne aus Kryptowährungen und auch Staking- und Lending-Erträge würden zu Kapitalerträgen und mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert.
- Die einjährige Haltefrist würde für neu angeschaffte Coins entfallen.
- Gelten soll das nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Ältere Bestände sollen nach den bisherigen Regeln behandelt werden.
Das ist ein Entwurf, Details können sich noch ändern oder er kann ganz scheitern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es eine Entscheidung gibt.
Häufige Fragen
Muss ich Staking-Rewards versteuern, wenn ich sie nicht verkaufe?
Ja, nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung schon. Steuerpflichtig ist bereits der Zufluss der Rewards, nicht erst der Verkauf. Bleiben alle sonstigen Einkünfte im Jahr unter 256 Euro, fällt aber keine Steuer an.
Gilt die Freigrenze von 256 Euro nur für Staking?
Nein. Sie gilt für alle Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zusammen. Dazu gehören zum Beispiel auch Erträge aus dem Verleihen von Kryptowährungen oder gelegentliche Vermittlungsprovisionen.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass für gestakte Coins und für Staking-Rewards die normale Haltefrist von einem Jahr gilt.
Welchen Kurs muss ich für den Euro-Wert nehmen?
Das BMF lässt Kurse von Börsen oder Kurslisten-Anbietern zu. Wichtig ist, dass du eine nachvollziehbare Quelle nutzt und diese das ganze Jahr über einheitlich verwendest.